UID ersetzt die sechsstellige MWST-Nummer

Der Bundesrat hat entschieden, das UID-Gesetz per 1.1.2011 in Kraft zu setzen. Mit dem neuen Gesetz wird jedes Unternehmen eine individuelle Identifikationsnummer erhalten, welche unter anderem auch die bisherige MWST-Nummer ersetzt.

Ab dem 1. Januar 2011 gilt eine Übergangsfrist von 3 Jahren, in der alle Schweizer Unternehmen wahlweise die alte 6-stellige MWST-Nummer oder die neue UID-Nummer benutzen können. Ab dem 1. Januar 2014 darf dann nur noch die neue UID-Nummer verwendet werden. Dies gilt nicht nur für den Verkehr mit der Hauptabteilung MWST, sondern für den gesamten Geschäftsverkehr.
Die UID hat das Format CHE-123.456.789 und die darauf basierende MWST-Nummer setzt sich zusammen aus der UID mit dem Zusatz «MWST» CHE-123.456.789 MWST.

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Weitere Informationen zur UID:
www.uid.ch