BVG Grenzbeträge, UVG, KTG und Quellensteuer

Bitte beachten Sie die Änderungen bei der beruflichen Vorsorge auf den 1.1.2013. Allenfalls beschäftigen Sie Mitarbeiter, welche nun neu zu versichern sind.

Falls die Prozentsätze Ihrer Unfall- oder Krankentaggeldversicherung für das nächste Jahr ändern, sind die Anderungen auch im PROFFIX unter Lohnbuchhaltung/ Extras/ Hilfstabellen/ Lohnprozente verwalten  vorzunehmen.

Haben Sie Mitarbeiter, für die Sie Quellensteuer abrechnen? Bitte vergessen Sie nicht, vor dem ersten Lohnlauf im 2013 die neuen Tabellen ins PROFFIX einzulesen. Vorzunehmen ist dies unter Lohnbuchhaltung/ Extras/  Hilfstabellen/ Quellensteuer verwalten. In einem ersten Schritt sind die neuen Tarife von der ESTV herunterzuladen und im zweiten Schritt ins PROFFIX zu importieren.

BVG  2013

  • Eintrittsschwelle: 21’060
  • Maximal anrechenbares BVG-Gehalt: 84’240
  • BVG-Koordinationsabzug:  24’570
  • Minimal versichertes BVG-Gehalt: 3’510
  • Maximal versichertes BVG-Gehalt: 59’670

Für Unterstützung und Fragen steht Ihnen Frau Christine Reumer gerne zur Verfügung.

E-Mail an Frau Reumer