Know-How

UID ersetzt die sechsstellige MWST-Nummer

Der Bundesrat hat entschieden, das UID-Gesetz per 1.1.2011 in Kraft zu setzen. Mit dem neuen Gesetz wird jedes Unternehmen eine individuelle Identifikationsnummer erhalten, welche unter anderem auch die bisherige MWST-Nummer ersetzt. Ab dem 1. Januar 2011 gilt eine Übergangsfrist von 3 Jahren, in der alle Schweizer Unternehmen wahlweise die alte 6-stellige MWST-Nummer oder die neue

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BVG Grenzbeträge, UVG, KTG und Quellensteuer

Bitte beachten Sie die Änderungen bei der beruflichen Vorsorge auf den 1.1.2013. Allenfalls beschäftigen Sie Mitarbeiter, welche nun neu zu versichern sind. Falls die Prozentsätze Ihrer Unfall- oder Krankentaggeldversicherung für das nächste Jahr ändern, sind die Anderungen auch im PROFFIX unter Lohnbuchhaltung/ Extras/ Hilfstabellen/ Lohnprozente verwalten  vorzunehmen. Haben Sie Mitarbeiter, für die Sie Quellensteuer abrechnen?

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